Abfallentsorgung                                                                 

   
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Laut § 18 (3) der Satzung über die öffentliche Abfallentsorgung ist es Unbefugten nicht gestattet, angefallene Abfälle zu durchsuchen oder wegzunehemen. Eine Zuwiderhandlung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
     
Was gehört in den gelben Sack?  
 

Wer wissen will, was wirklich in den gelben Sack gehört, kann sich auf der Seite des Dualen Systems Deutschland informieren. Dort werden Verbraucher über das richtige Befüllen aufgeklärt.   mehr...

 
     
Was gehört in die Biotonne?  
  Die Biotonne darf nur mit tatsächlichen Bioabfällen befüllt werden.   mehr...   
     

>> Wohin mit Stoffen und Abfällen aus Abbruch- und

     Renovierungsarbeiten?

 
   
Bei Fragen,  
die im Zusammenhang mit der Abfallentsorgung und mit der Straßenreinigung auftreten, stehen Ihnen beim Ordnungsamt der Stadt Herr Deutschmann, unter Tel.-Nr.: 02338/809-54, und Frau Hentschke, unter Tel.-Nr.: 02338/809-53, gern zur Verfügung,  
im Zusammenhang mit der Wertstoffsammlung im Rahmen des Dualen Systems wenden Sie sich bitte an die Firma ARGE Duales System Ennepe-Ruhr-Kreis, Nielandstraße 36, 58300 Wetter, Tel.-Nr. 02335/84577-0.