Bewerber/innen für das Schöffenamt gesucht
Aktuell läuft wieder die Bewerbungsphase für Interessenten/innen um das Schöffenamt für die neue Amtszeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028. Aus Breckerfeld werden mindestens 8 Personen gesucht, die an dem Landgericht Hagen (Strafkammern) sowie bei dem Amtsgericht Schwelm (Schöffengericht) tätig werden.
Für die Übernahme des Amtes sind mindestens folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Deutsche Staatsangehörigkeit, Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter, kein entsprechend anhängiges Ermittlungsverfahren, am 01.01.2024 mindestens 25 Jahre alt, aber keine 70 Jahre alt, wohnhaft in Breckerfeld, gesundheitliche Eignung, ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse.
Hauptamtlich in oder für die Justiz tätige Personen, wie z. B. Richter, Rechtsanwälte, Polizei- oder Vollzugsbeamte/innen sowie Bewährungshelfer/innen und Religionsdiener sollen nicht zum Schöffenamt berufen werden. Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung.
Als Laienrichter haben die Schöffinnen und Schöffen entscheidenden Anteil an Urteilen in Strafprozessen. Die Stadtvertretung schlägt dem Schöffenwahlausschuss doppelt so viele Personen (acht) vor, wie Schöffinnen und Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Schwelm die Haupt- und Ersatzschöffen.
Interessenten können sich schriftlich bis zum 15. Mai 2023 beim Hauptamt der Hansestadt Breckerfeld, Frankfurter Str. 38, 58339 Breckerfeld, E-Mail:
Hier steht Ihnen das Bewerbungsformular zum Download bereit.