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Verschiebung des Gastspiels „Lille Kartofler“

Leider kann das Figurentheater „Lille Kartofler“ nicht wie geplant am Dienstag, 16. September 2025, bei uns in der Kulturschmiede, Museumsgasse 3, auftreten.

Aber: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben!

Wir freuen uns, dass bereits ein neuer Termin feststeht:

Dienstag, 25. November 2025, 15:30 Uhr

Parken an der Glörstraße (Vermeidung von Verkehrsbehinderungen)

Nach einem Jahr Dornröschenschlaf ist die Glörtalsperre nun seit Januar dieses Jahres wieder uneingeschränkt erreichbar. Nachdem die Besucher zu Beginn des Jahres den Weg über die neue alte Straße zurücklegten, um an der Glör einen ausgedehnten Spaziergang zu machen oder die ersten Sonnenstrahlen zu genießen, wird es nun an den ersten hochsommerlichen Tagen richtig voll. Das freut die Betreiber der Anlage, denn dafür sind sie angetreten, vielen Menschen aus der nahen Region und dem ganzen Ruhrgebiet einen Tag fürs Seelebaumelnlassen zu ermöglichen.

Allerdings gilt es auch Regeln einzuhalten, damit alle am Ende einen tollen Tag nach ihren Vorstellungen hatten. Eine ganz wichtige Regel gilt schon beim Parken. Das ist möglich bei unverändertem Parkentgelt auf 580 Parkplätzen am Haus Glörtal. Sollten diese mal nicht ausreichen, steht ein großer Wanderparkplatz direkt an der K10 zur Verfügung. Der Weg lohnt allemal, denn am Ende wartet das kühle Nass der Talsperre als Lohn gewissermaßen. Am neuen Fußweg wird gearbeitet; dieser kann dann im nächsten Jahr getestet werden.

Was aber gar nicht geht und nicht geduldet wird, ist das Parken in den „Ausweichen“ entlang der Glörstraße sowie der deutlich verbreiterten Serpentine unterhalb vom Haus Glörtal, denn hier gilt absolutes Halteverbot. Verkehrswidriges Verhalten wird durch Verwarngelder bzw. Abschleppen streng geahndet. Die Zufahrt zur Talsperre muss jederzeit auch für Polizei-, Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge freigehalten werden.

Weitere Informationen für einen entspannten Tag an der Glör finden Sie unter https://www.gloer.ruhr .

Absolutes Halteverbot: Die Straße zur Glör darf nicht zum Parken genutzt werden

Die Straße zur Glör darf nicht zum Parken genutzt werden aufgrund eines absoluten Halteverbots. Bitte beachten Sie die Hinweise unter nachfolgendem Link: Parken an der Glör

Wahlhelfer für die Kommunalwahl am 14. September 2025 sowie die etwaige Stichwahl am 28.09.2025

Bei der Stadtverwaltung Breckerfeld laufen die Vorbereitungen für die am 14.09.2025 stattfindende Kommunalwahl sowie die etwaige Stichwahl am 28.09.2025. Hierfür werden Bürgerinnen und Bürger als Wahlhelfer für insgesamt 14 Wahlvorstände und drei Briefwahlvorstände gesucht. Nach Möglichkeit werden die Wahlhelfer in der Nähe ihrer Wohnung eingesetzt. Die eingeteilten Wahlhelfer erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,00 €.

Es dürfen alle Wahlberechtigten mitwirken. Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag

  • Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt,
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat und
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes hat.

Interessenten melden sich bitte beim Wahlamt der Hansestadt Breckerfeld, Frau Schülken, Frankfurter Str. 38, 58339 Breckerfeld, Tel. 02338/809-32, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Die Kreisverwaltung whatsappt

Informationen, Hinweise, Hintergründe per WhatsApp auf das Handy – dieses Angebot macht die Kreisverwaltung seit kurzem allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern. Auf diesem Weg soll Wichtiges und Interessantes auch Breckerfelder und Breckerfelderinnen direkt, schnell und verlässlich erreichen.

Aktuell ist der Kanal noch nicht über die Suchfunktion von WhatsApp zu finden.

Wer am Neuesten aus dem Schwelmer Kreishaus und an Berichten aus Bereichen wie Gesundheit, Soziales, Bildung, Umwelt, Abfall und Mobilität, aus dem Jobcenter EN, dem Straßenverkehrsamt oder dem Ausländeramt sowie an Stellenausschreibungen interessiert ist, kann den Kanal über den Link

https://whatsapp.com/channel/0029Vb5DyC9KrWQpgM7tFB3G


abonnieren.

 

1. Ausbildungsmesse der Sekundarschule Breckerfeld

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Ausweisbeantragung ab dem 01. Mai 2025

Aus gegebener Veranlassung bittet das Bürgerbüro der Hansestadt Breckerfeld um Beachtung folgender Hinweise:

Auf Grund gesetzlicher Änderungen kann ab dem 1. Mai 2025 ein neuer Personalausweis oder Reisepass nur mit einem biometrischen Lichtbild (Foto) in digitaler Form beantragt werden. Biometrische Passfotos auf Papier gehören dann der Vergangenheit an, wenn hoheitliche Ausweisdokumente beantragt werden müssen. Die digitale Lichtbilderstellung wird durch zertifizierte Fotodienstleister oder alternativ im Bürgerbüro angeboten.

Bisher hat die Bundesdruckerei jedoch keine entsprechenden Fotogeräte an die Verwaltung ausgeliefert und installiert, mit denen digitale, fälschungssichere Bilder möglich sind. Die Bundesdruckerei arbeitet allerdings mit Hochdruck an der Auslieferung der Geräte.

Bis zum Einsatz des digitalen Aufnahmesystems im Bürgerbüro werden bis zum Ende einer Übergangsfrist am 31. Juli 2025 daher auch weiterhin biometrische Fotos in Papierform angenommen, die bei der Antragsstellung nicht älter als 6 Monate sind. Haben Bürgerinnen und Bürger beispielsweise aus Unkenntnis bereits im April ein Papierpassbild für ihre Beantragung im Mai anfertigen lassen, muss kein neuer Termin vereinbart werden. Selbstgemachte Fotos, Bilder aus Fotokabinen oder Passfotos aus Foto-Apps werden nicht mehr akzeptiert.

Sobald die Fotogeräte der Bundesdruckerei in Breckerfeld in Betrieb sind, werden die Bürger erneut informiert. Auch im Hinblick auf die Hauptreisezeit im Sommer bittet die Verwaltung um entsprechende Beachtung.

Veranstaltungskalender der Hansestadt Breckerfeld für das Jahr 2025; Umstellung auf einen digitalen Kalender auf der städtischen Homepage

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass der Veranstaltungskalender der Breckerfelder Vereine und Institutionen ab sofort digital über die städtische Homepage aufgerufen werden kann. Der bisherige Kalender in Papierform wird nicht mehr ausgegeben. Dies hängt zunächst damit zusammen, dass der Kalender für die Bekanntmachung von immer mehr Veranstaltungen genutzt wird. Aufgrund des Umfanges gibt es zunehmend Probleme, alle Termine unterzubringen. Wichtig ist hierbei aus Sicht der Stadtverwaltung zu betonen, dass kein Verein und keine Veranstaltung ausgeschlossen werden sollen. Eine Abwägung oder Gewichtung soll ausdrücklich nicht vorgenommen werden.

Des Weiteren schreitet die Digitalisierung und das damit verbundene Angebot an digitalen Medien und Angeboten in der aktuellen Zeit stetig voran. Daher haben wir uns entschlossen, den Kalender zukünftig nur noch online über unsere städtische Homepage anzubieten.

Aufgrund der Verbindung zu der Ruhr Tourismus GmbH in Kooperation mit der EN-Agentur konnte die Einrichtung des digitalen Kalenders kurzfristig umgesetzt werden.

Der Veranstaltungskalender kann über nachfolgenden Link aufgerufen werden:

Veranstaltungskalender 2025

Darüber hinaus besteht zukünftig auch die Möglichkeit, die Veranstaltungen direkt online zu melden. Nach redaktioneller Prüfung werden die Veranstaltungen für den Kalender freigegeben.

Die Online-Meldung erfolgt über nachfolgenden Link:

Veranstaltungen melden

Vorteilhaft an dem neuen digitalen Kalender ist nun, dass auch weitergehende Informationen, wie Uhrzeit, Preise, eine nähere Beschreibung, Bilder und auch Verlinkungen zu anderen Homepages in der jeweiligen Veranstaltung eingetragen werden können. Im bisherigen Veranstaltungskalender wurden lediglich das Datum, Name und Ort der Veranstaltung angegeben. Die interessierten Bürgerinnen und Bürger erhalten so im Vorfeld deutlich mehr Informationen im Vergleich zu dem bisherigen Kalender.

Sollte es Probleme oder Fragen bei der Meldung von Veranstaltungen oder zum Kalender selbst geben, steht Herr Brand gerne für Fragen zur Verfügung (Tel.: 809-34, Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.)

Kulturrucksack 2025

KulturrucksackNRW

Das Landesprogramm „Kulturrucksack NRW“ geht auch im Jahr 2025 weiter!

Kulturelle Bildung kann einen wesentlichen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen leisten. Voraussetzung ist, dass die Tür zu Kunst und Kultur für alle Kinder und Jugendliche so früh und so weit wie möglich geöffnet wird.

Der Ennepe-Ruhr-Kreis - und damit auch die Hansestadt Breckerfeld - ist wieder „Partnerkommune“ des landesweiten Projektes. Auch im Jahr 2025 können kulturelle Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche der Altersgruppe von 10 – 14 Jahren aus Kulturrucksack-mitteln gefördert werden. Kinder und Jugendliche sollen Kultur kennen lernen und vor allem selbst kreativ werden: tanzen, Musik machen, Theater spielen, Texte schreiben, Filmclips drehen, malen und vieles mehr.

Das Kulturamt Breckerfeld freut sich auf kreative Projektvorschläge, die dieser Altersgruppe die Begegnung mit Kunst und Kultur ermöglichen. Die Jugendlichen sollen bei der Planung und der Durchführung des Projektes beteiligt werden.

Kultur-/Kunstschaffende oder Kulturträger, die ein solches Projekt durchführen möchten, können sich bis zum 20. Dezember 2024 beim Kulturamt der Hansestadt Breckerfeld            (Nina Schülken, Tel.: 02338/809-32, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) mit einer       Projektbeschreibung inklusive Finanzierungsplan melden.

Weitere Informationen gibt es auch unter www.kulturrucksack.nrw.de.


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