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Sperrmüll

 

Die Hansestadt Breckerfeld weist darauf hin, dass der angemeldete Sperrmüll am 19. Oktober 2023 eingesammelt wird.
Die Abfallberatung bittet in diesem Zusammenhang um Ihre Mithilfe:
Abfallgegenstände, die nicht zum Sperrmüll gehören, werden nicht mitgenommen und sind eigenständig einer fachgerechten Entsorgung zuzuführen. Weitere Informationen können dem Abfall-Entsorgungskalender entnommen werden.

Eventuelle Verunreinigungen des Ablageplatzes sind zu reinigen, da diese eine Gefahr für Passanten und spielende Kinder darstellen.

Die Abholung ist online unter www.breckerfeld.de ist bis zum 15. Oktober 2023 anzumelden und wird von der Entsorgungsfirma per E-Mail bestätigt. Alternativ werden in der Zentrale des Rathauses weiße Anmeldekarten bereitgehalten. Die Karte muss - mit der Abholadresse versehen - bis spätestens zum 12. Oktober 2023 bei der Stadtverwaltung vorliegen!

 

 

Abfuhr sperriger Abfälle

Im Rahmen der Abfallentsorgung in Breckerfeld werden zu bestimmten Terminen (siehe Abfallentsorgungskalender) kostenlos auch sperrige Abfälle abgefahren. Die Abfuhr erfolgt auf Anforderung. Hierzu sind weiße Anforderungskarten auszufüllen und spätestens eine Woche vor dem Abfuhrtermin im Rathaus abzugeben. Erhältlich sind diese Karten an der Zentrale des Rathauses. Außerdem können Sie über den nachstehenden Button die Abfuhr direkt im Kundenportal des Entsorgers beantragen. Dies bietet den Vorteil, dass die Beantragung noch bis zu vier Werktage vor dem Abholtermin möglich ist. Die Anmeldung wird von der Entsorgungsfirma per E-Mail bestätigt.

Online Anmeldung

Das angemeldete Sperrgut ist am Abfuhrtag bis spätestens 06.30 Uhr auf eigenem Grundstück in unmittelbarer Nähe zum Straßenrand leicht zugänglich bereitzustellen. Wenn keine andere Möglichkeit besteht, kann ausnahmsweise eine öffentliche Fläche benutzt werden. Eine Behinderung des Fußgänger- oder des Fahrzeugverkehrs darf dabei nicht erfolgen. Es empfiehlt es sich, frühestens am Abend vor dem Abfuhrtermin die sperrigen Abfälle herauszustellen. Damit wird vermieden, dass Rückschlüsse auf die häuslichen Verhältnisse gezogen werden können.

Folgendes gehört nicht zum Sperrmüll und wird nicht mitgenommen:

  • Abfälle, die in Kunststoffsäcke gefüllt sind
  • Kartons Bauabfälle/Bauschutt
    (Haus- und Baumüll sind alle Gegenstände, die üblicherweise mit einem Grundstück oder einem Gebäude fest verbunden sind. (z.B. Wand- oder Deckenverkleidungen aus Styropor, Tapetenreste, Türen, Fenster, Fensterläden, Rollläden, Jalousien, Markisen, Duschwand, Bauplatten aus Heraklit oder Styropor, Spanplatten, Wärme-und Schalldämmungsmaterial, Dachverschalungsmaterial, Dachpappe oder Dachlatten, Gartenzäune und -türen, Palisaden, Kunststoffheizöltanks, Kunststoff-Badewannen, Bretter, ausrangierte Bahnschwellen, Gartengeräte, Reifen von Pkw oder Motorrad usw.)

Für die Entsorgung dieser Dinge sind Fachfirmen in Anspruch zu nehmen.

Zuständig

  • Petrick, Annette

    Einwohnermeldewesen / Abfallbeseitigung und Umweltansprechpartnerin / Kirmes / Weihnachtsmarkt / Außendienst

    Tel.02338 809-54
    Kontakt Petrick, Annette

Zusatzinformation

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