Einbürgerungen
Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger können unter bestimmten Voraussetzungen in den deutschen Staatsverband eingebürgert werden.
Es gibt zwei Möglichkeiten der Einbürgerung
- Anspruchseinbürgerung nach § 85 Ausländergesetz
- Ermessenseinbürgerung nach § 8 und § 9 Staatsangehörigkeitsgesetz
Fragen hierzu beantwortet bei der Hansestadt Breckerfeld Frau Wortmann. Ansonsten liegt die Zuständigkeit beim Ennepe-Ruhr-Kreis (Standesamtsaufsicht)
Zuständig
Wortmann, Claudia
Standesamt / allg. Ordnungswesen / Gewerbeanmeldung und -abmeldung