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Einbürgerungen

Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger können unter bestimmten Voraussetzungen in den deutschen Staatsverband eingebürgert werden.

Es gibt zwei Möglichkeiten der Einbürgerung

  • Anspruchseinbürgerung nach § 85 Ausländergesetz
  • Ermessenseinbürgerung nach § 8 und § 9 Staatsangehörigkeitsgesetz

Fragen hierzu beantwortet  bei der Hansestadt Breckerfeld Frau Wortmann. Ansonsten liegt die Zuständigkeit beim Ennepe-Ruhr-Kreis (Standesamtsaufsicht)

Zuständig

  • Wortmann, Claudia

    Standesamt / allg. Ordnungswesen / Gewerbeanmeldung und -abmeldung

    Tel.02338 809-52
    Kontakt Wortmann, Claudia

Zusatzinformation

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