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Passangelegenheiten

Für einen Besuch im Melde- oder Passamt ist es erforderlich, dass Sie vorab einen Termin über den nachfolgenden Button vereinbaren:

online Termin

Die Termine können bis zu drei Wochen im Voraus gebucht werden. Nachdem Sie einen Termin gebucht haben, bekommen Sie eine Mail mit Informationen z.B. benötigten Unterlagen.

Alle weiteren Informationen erhalten Sie im Rahmen des Anmeldevorgangs.

 

 

Ab dem 16.02.2021 können alle Einzahlungen für Aufgaben des Ordnungsamts- und Standesamtswesens sowie der Stadtkasse nur noch mit EC-Karte getätigt werden. Dies betrifft z.B. Gebühren für Pässe, Führungszeugnisse, Meldebescheinigungen, Anmeldungen zur Eheschließung, etc.

 Allgemeines

Für Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, besteht Ausweispflicht. Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres kann ein Kinderreisepass  ausgestellt werden, alternativ auch ein Personalausweis.

Die Beantragung und Ausstellung eines Reisepasses ist nur dann erforderlich, wenn das Reiseland dies vorschreibt. Informationen hierzu erhalten Sie bei den jeweiligen Auslandsvertretungen und auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

Die Antragstellung muss persönlich erfolgen, da die eigenhändige Unterschrift auf dem Antragsformular, das unmittelbar nach Ausdruck gescannt wird, erforderlich ist. Dies gilt auch für Kinder, die das 10. Lebensjahr vollendet haben. Auch müssen (ab 6 Jahren) die Fingerabdrücke abgegeben werden.

Die Ausweisdokumente und Reisepässe werden bei der Bundesdruckerei in Berlin gefertigt. Hierbei ist mit einer Bearbeitungszeit von zwei bis vier Wochen zu rechnen. Die Dokumente sind persönlich beim Passamt abzuholen, bei Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, durch die Sorgeberechtigten.

Online-Ausweisfunktion und Unterschriftsfunktion

Mit der Online-Ausweisfunktion haben Sie die Möglichkeit, sich auch im Internet und an Automaten auszuweisen. Dadurch können Sie einfacher mit Online-Shops, Banken, Versicherungen, Behörden, sozialen Netzwerken und Unternehmen kommunizieren und müssen sich nicht mehr so viele verschiedene Passwörter und Benutzernamen merken. Mit der neuen Unterschriftsfunktion, für deren Nutzung der neue Personalausweis vorbereitet ist, lassen sich sogar Verträge, Anträge und andere Dokumente einfach und bequem online unterzeichnen.

Bei der Beantragung des Personalausweises erhalten Sie Informationsmaterial, das Ihnen bei der Entscheidung hilft, ob Sie diese Funktion nutzen wollen. Sie können Sich auch nachträglich dafür entscheiden.

Wer den Online-Ausweis nutzen möchte, ihn aber erst noch aktivieren muss, kann das online auf der Internetseite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de erledigen. Der Code für die Aktivierung und die neue PIN (Persönliche Identifikationsnummer) für den Online-Ausweis kommen per Post nach Hause.

 

Personalausweise:

Folgende Unterlagen müssen Sie mitbringen:

  • aktuelles biometrisches Passbild
  • bisheriger Personalausweis
  • bei Personen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres auch die Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter und gegebenenfalls den Sorgerechtsbeschluss

Gebühren:

  • 37,00 € für Personen ab Vollendung des 24. Lebensjahres
  • 22,80 € für Personen bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
  • 10,00 € für einen vorläufigen Personalausweis

Reisepässe

Folgende Unterlagen müssen Sie mitbringen:

  • aktuelles biometrisches Passbild
  • bisheriger Reisepass, falls vorhanden
  • bei Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres auch die Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter und gegebenenfalls den Sorgerechtsbeschluss

Gebühren:

  • 60,00 € für Personen ab Vollendung des 24. Lebensjahres
  • 37,50 € für Personen bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres

Gebühren für einen Expressreisepass (Lieferung binnen 72 Stunden)

  • 92,00 € für Personen ab Vollendung des 24. Lebensjahres
  • 69,50 € für Personen bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres

 

Befreiung von der Ausweispflicht aus gesundheitlichen Gründen

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

  • Personalausweis
  • ärztliches Attest, dass die Teilnahme am öffentlichen Leben nicht mehr möglich ist.

 

Der Verstoß gegen die Ausweispflicht kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

 

Öffnungszeiten des Passamtes:

Montag - Freitag                   08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Montag und Donnerstag    14:00 Uhr - 17:00 Uhr

 

 

Zuständig

  • Mann, Antje

    Passwesen / Fundsachen / Hundeangelegenheiten / Fischereiwesen / Führungszeugnisse

    Tel.02338 809-53
    Kontakt Mann, Antje

Zusatzinformation

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