Auskunft aus dem Melderegister, Meldeauskunft
Erteilung von Auskünften aus dem städtischen Melderegister gemäß Bundesmeldegesetz (BMG) vom 01.11.2015
Allgemein Informationen:
Dritte können in bestimmtem Umfang Auskünfte aus dem Melderegister erhalten. Um die gesuchte Person genau bestimmen zu können, benötigen wir mindestens drei Identifizierungsmerkmale der gesuchten Person. Das können Vorname, Familienname, frühere Namen, Geburtsdatum oder eine letzte Anschrift sein.
Außerdem ist eine Melderegisterauskunft nur dann zulässig, wenn erklärt wird, dass die Daten nicht für Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels bestimmt sind. Es sei denn, die gesuchte Person hat gegenüber der Meldebehörde eine generelle Einwilligung zur Übermittlung der Daten für diese Zwecke erteilt, oder aber dem Auskunftsersuchenden liegt eine entsprechende Einwilligung der gesuchten Person vor, dass eine Melderegisterauskunft zum Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels erteilt werden darf.
Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, müssen diese konkret im Antrag angegeben werden.
Einfache Melderegisterauskunft (§ 44 BMG) gibt Auskunft über
- Vor- und Familienname
- Doktorgrad
- Anschrift
- sofern die gesuchte Person verstorben ist, diese Tatsache
Die Beantragung einer Melderegisterauskunft ist im Rahmen Ihrer Vorsprache nicht möglich und erfolgt ausschließlich auf dem Postweg.
Die Adresse lautet:
Hansestadt Breckerfeld
Einwohnermeldeamt
Frankfurter Str. 38
58339 Breckerfeld
Telefonische Auskünfte aus dem Melderegister sind nicht möglich.
Erweiterte Melderegisterauskunft (§ 45 BMG) gibt zusätzlich Auskunft über
- frühere Namen
- Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsstaat (bei Geburt im Ausland)
- Familienstand
- derzeitige Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Einzugsdatum und Auszugsdatum
- Familienname und Vorname sowie Anschrift des gesetzl. Vertreters
- Familienname und Vorname sowie Anschrift des Ehegatten od. Lebenspartners
- Sterbetag, Sterbeort u. Sterbestaat (bei Versterben im Ausland)
Die erweiterte Melderegisterauskunft darf nur dann erteilt werden, wenn neben den Voraussetzungen zur Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft auch noch ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird. Dieses muss durch Vorlage entsprechender Unterlagen (Rechnungen, Mahnbescheide, Vollstreckungstitel) glaubhaft gemacht werden.
Gebühren:
Selbstauskunft: 9,00 Euro (bisher: Aufenthaltsbescheinigung)
Einfache Auskünfte: 11,00 Euro je gesuchte Person
Erweiterte Auskünfte: 15,00 Euro je gesuchte Person
Die Melderegisterauskunftsgebühr erhöht sich auf 25,00 Euro je gesuchte Person, falls die Auskunft einen erhöhten Verwaltungsaufwand erfordert, wie zum Beispiel die Auskunft aus alten Datenträgern.
Die Gebühr für beantragte örtliche Ermittlungen beträgt 70,00 Euro. Eine Melderegisterauskunft wird nur erteilt, wenn die entsprechende Gebühr im Voraus entrichtet worden ist. Zu diesem Zweck fügen Sie Ihrer Anfrage einen Beleg über die erfolgte Zahlung oder einen Verrechnungsscheck bei.
Die Überweisung muss auf das Konto der Hansestadt Breckerfeld erfolgen:
IBAN: DE64 4545 0050 0008 0016 46
BIC: WELADED1GEV
Verwendungszweck: Melderegisterauskunft – Name der gesuchten Person
Formulare:
- Antrag auf Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft
- Antrag auf Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes gem. §§ 17 und 22 Bundesmeldegesetz (BMG)
- Widerspruch und Einwilligung nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)
Zuständig
Petrick, Annette
Einwohnermeldewesen / Abfallbeseitigung und Umweltansprechpartnerin / Kirmes / Weihnachtsmarkt / Außendienst