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Erschließungsbeiträge

Unter Erschließung versteht man den erstmaligen Bau einer Straße, von Wegen und Plätzen, Wohnwegen, öffentlichen Grünanlagen und Parkplätzen mit Ausstattung wie Beleuchtung oder Entwässerung. Der Bau einer Erschließungsanlage ist immer ein wirtschaftlicher Vorteil, der im Wesentlichen den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke zugutekommt.

Laut Baugesetzbuch sind diese Vorteile für die Eigentümer durch Zahlung von Beiträgen auszugleichen. Die Hansestadt Breckerfeld ist daher verpflichtet, die Investitionen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen durch die Erhebung von Erschließungsbeiträgen zu refinanzieren.

Ob Erschließungsbeiträge für bestimmte Grundstücke bereits vollständig abgerechnet wurden, kann im Bauamt erfragt werden.

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