Ehefähigkeitszeugnis
Wenn Sie im Ausland heiraten möchten, sollten Sie sich beim Konsulat des jeweiligen Landes oder beim Bundesverwaltungsamt in Köln nach den erforderlichen Unterlagen erkundigen. In vielen Ländern wird ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt. Ein solches Zeugnis belegt, dass einer Eheschließung des deutschen Staatsangehörigen mit der namentlich anzugebenden, ausländischen Staatsangehörigen nach deutschem Recht kein Ehehindernis entgegensteht und die Ehefähigkeit gegeben ist.
Für den Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses sind dieselben Unterlagen vorzulegen wie auch bei der Anmeldung zur Eheschließung.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Auszug aus dem Geburtenregister
- Gegebenenfalls beglaubigter Auszug aus dem Eheregister der Vorehe
Eventuell sind weitere Unterlagen erforderlich. Bitte informieren Sie sich beim Standesamt
Gebühren
Auf Anfrage
Zuständig
Wortmann, Claudia
Standesamt / allg. Ordnungswesen / Gewerbeanmeldung und -abmeldung