Sie sind hier:

Ehefähigkeitszeugnis

Wenn Sie im Ausland heiraten möchten, sollten Sie sich beim Konsulat des jeweiligen Landes oder beim Bundesverwaltungsamt in Köln nach den erforderlichen Unterlagen erkundigen. In vielen Ländern wird ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt. Ein solches Zeugnis belegt, dass einer Eheschließung des deutschen Staatsangehörigen mit der namentlich anzugebenden, ausländischen Staatsangehörigen nach deutschem Recht kein Ehehindernis entgegensteht und die Ehefähigkeit gegeben ist.

Für den Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses sind dieselben Unterlagen vorzulegen wie auch bei der Anmeldung zur Eheschließung.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Auszug aus dem Geburtenregister
  • Gegebenenfalls beglaubigter Auszug aus dem Eheregister der Vorehe

Eventuell sind weitere Unterlagen erforderlich. Bitte informieren Sie sich beim Standesamt

Gebühren

Auf Anfrage

 

 

Zuständig

  • Wortmann, Claudia

    Standesamt / allg. Ordnungswesen / Gewerbeanmeldung und -abmeldung

    Tel.02338 809-52
    Kontakt Wortmann, Claudia

Zusatzinformation

Wir verwenden nur technisch notwendige Session Cookies.