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Anzeige Sterbefälle

Der Tod eines Menschen muss dem Standesbeamten, in dessen Bezirk er gestorben ist, am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden. In der Regel erstattet ein von Ihnen beauftragtes Bestattungsunternehmen diese Anzeige und nimmt Ihnen auch die sonstigen mit einer Bestattung verbundenen Aufgaben ab.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis, Reisepass oder ausländischer Pass
  • Von einem Arzt ausgestellte Todesbescheinigung
  • ggf. Sterbefallanzeige des Krankenhauses
  • Stammbuch der Familie oder beglaubigter Auszug aus dem Eheregister der letzten Ehe, Heiratsurkunde bei Eheschließung vor dem 01.01.1958
  • War die Ehe bereits durch Tod oder Scheidung aufgelöst, so sind die entsprechenden Nachweise vorzulegen
  • Bei ledigen Verstorbenen ist die Geburtsurkunde vorzulegen

Gebühren

Für die Bestattung (Friedhofsverwaltung), für Rentenzwecke und für die Krankenversicherung erhalten Sie gebührenfreie Urkunden.

Ansonsten wird eine Gebühr in Höhe von 10,00 € für die erste Urkunde fällig. Jede weitere Urkunde, die im Zusammenhang mit der Sterbefallanzeige benötigt wird, kostet 5,00 €.

Zuständig

  • Wortmann, Claudia

    Standesamt / allg. Ordnungswesen / Gewerbeanmeldung und -abmeldung

    Tel.02338 809-52
    Kontakt Wortmann, Claudia

Zusatzinformation

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