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Führungszeugnisse

Allgemeines

Das Führungszeugnis gibt Auskunft über die Daten, die zu Ihrer Person im Bundeszentralregister gespeichert sind. Dazu sind ggf. ersichtlich rechtskräftige strafrechtliche Verurteilungen.

Es ist zwischen drei Arten von Führungszeugnissen zu unterscheiden:

- Privates Führungszeugnis (wird dem Antragsteller übersandt)

- Behördenführungszeugnis (wird der anfordernden Behörde übersandt)

- Erweitertes Führungszeugnis (für Personen, die eine Tätigkeit mit Minderjährigen ausüben)

Antragstellung

Die Antragstellung muss persönlich unter Vorlage eines Ausweisdokumentes erfolgen. Minderjährige ab 14 Jahren können ein Führungszeugnis selbst beantragen, es besteht jedoch die Möglichkeit, sich  durch einen Erziehungsberechtigten vertreten zu lassen.

Soll das Führungszeugnis einer Behörde vorgelegt werden, ist die genaue Angabe der Bezeichnung und der Adresse erforderlich.

Wird ein erweitertes Führungszeugnis für eine Tätigkeit mit Minderjährigen benötigt, muss eine Bestätigung der anfordernden Stelle vorgelegt werden.

Gebühr

Für die Ausstellung eines Führungszeugnisses durch das Bundesamt für Justiz in Bonn fällt eine Gebühr in Höhe von 13,00 € an.

Führungszeugnisse, die im Zusammenhang mit einer ehrenamtlichen Tätigkeit beantragt werden sind gebührenfrei, wenn die Ausübung des Ehrenamts durch ein Dokument nachgewiesen wird.

 

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Zuständig

  • Mann, Antje

    Passwesen / Fundsachen / Hundeangelegenheiten / Fischereiwesen / Führungszeugnisse

    Tel.02338 809-53
    Kontakt Mann, Antje

Zusatzinformation

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