Sie sind hier:

Gaststättenangelegenheiten

Wer eine Gaststätte eröffnen oder übernehmen möchte oder bei Einzelveranstaltungen einen öffentlichen Ausschank mit alkoholischen Getränken durchführen möchte, muss pro Ausschank einen Antrag auf Schankerlaubnis stellen. Auch ein Stellvertreter braucht eine solche Erlaubnis.

Gebühren

  • Beim Antrag auf Schankerlaubnis richten sich die Gebühren nach dem Verwaltungsaufwand.
  • Beim Antrag auf Erweiterung der Schankerlaubnis, räumlich oder sachlich, gibt es Gebührenfestsetzung im Einzelfall.
  • Beim Antrag auf eine befristete Schankerlaubnis, eine so genannte vorübergehende Gestattung, bei Einzelveranstaltungen pro Ausschankstelle: 30,00 €.
  • Die Gebühr für die Gewerbeanmeldung oder Gewerbeummeldung beträgt für Schankbetriebe 20,00 €.

Die Gebühren richten sich nach der zurzeit gültigen Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.

Zuständig

  • Wortmann, Claudia

    Standesamt / allg. Ordnungswesen / Gewerbeanmeldung und -abmeldung

    Tel.02338 809-52
    Kontakt Wortmann, Claudia

Zusatzinformation

Wir verwenden nur technisch notwendige Session Cookies.