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Gewerbeabmeldung

Wer einen selbstständigen Betrieb aufgibt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.

Nähere Auskünfte erteilt das Ordnungsamt.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bisherige Gewerbeanmeldebestätigung (Gewerbeschein)

Zuständig

  • Wortmann, Claudia

    Standesamt / allg. Ordnungswesen / Gewerbeanmeldung und -abmeldung

    Tel.02338 809-52
    Kontakt Wortmann, Claudia

Zusatzinformation

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