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Gewerbeanmeldung

Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle aufnimmt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.

Nähere Auskünfte erteilt das Ordnungsamt.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

Zuständig

  • Wortmann, Claudia

    Standesamt / allg. Ordnungswesen / Gewerbeanmeldung und -abmeldung

    Tel.02338 809-52
    Kontakt Wortmann, Claudia

Zusatzinformation

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