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Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Die örtliche Ordnungsbehörde ist zuständig für die Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

In ihren Zuständigkeitsbereich fallen u.a. folgende Angelegenheiten:

  • Vereins- und Versammlungsangelegenheiten
  • Staatsfeindliche Organisationen
  • Müllablagerungen
  • Lebensmittelüberwachung
  • Bestattungsangelegenheiten
  • Tierschutz
  • Gewässerschutz
  • Lärmschutz
  • Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs

 

Rechtsgrundlagen

  • Ordnungsbehördengesetz
  • Immissionsschutzgesetze
  • Tierschutzgesetz
  • und Sonstige

Zuständig

Zusatzinformation

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