Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Die örtliche Ordnungsbehörde ist zuständig für die Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
In ihren Zuständigkeitsbereich fallen u.a. folgende Angelegenheiten:
- Vereins- und Versammlungsangelegenheiten
- Staatsfeindliche Organisationen
- Müllablagerungen
- Lebensmittelüberwachung
- Bestattungsangelegenheiten
- Tierschutz
- Gewässerschutz
- Lärmschutz
- Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs
Rechtsgrundlagen
- Ordnungsbehördengesetz
- Immissionsschutzgesetze
- Tierschutzgesetz
- und Sonstige
Zuständig
Bleck, Andreas
Amtsleiter Ordnungs- und Sozialamt
Wortmann, Claudia
Standesamt / allg. Ordnungswesen / Gewerbeanmeldung und -abmeldung