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Schiedspersonen

Schiedsamtsbezirk Breckerfeld

Schiedsperson:

Herr Torsten Ehrentreich
Wiedenhofstraße 9
58339 Breckerfeld
Tel: 02338 8748854
Mobil: 0171 8510548
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Stv. Schiedsperson:

Frau
Ute Harnischmacher-Pietsch
Am Stollen 10
58339 Breckerfeld
Mobil: 0157 57120295
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Der Rat der Gemeinde wählt die Schiedsperson für fünf Jahre. Die Schiedstätigkeit wird ehrenamtlich getragen. Die Aufgabe der Schiedsperson ist die gütliche Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten. In den sogenannten Privatklagesachen muss man, ehe man sich an das Gericht wenden kann, zum Schiedsamt.

Privatklagedelikte sind:

- Hausfriedensbruch

- Beleidigung

- Verletzung des Briefgeheimnisses

- leichte und fahrlässige Körperverletzung

- Bedrohung - Sachbeschädigung

- Vollrausch, wenn die im Rausch begangene Tat eines der vorgenannten Vergehen ist.

Auch für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten ist ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren vorgeschrieben. Bei diesen Streitigkeiten ist eine Klage nur dann zulässig, wenn vorher versucht worden ist, in einem solchen Verfahren den Streit einvernehmlich beizulegen.

Betroffen hiervon sind:

- Streitigkeiten über Ansprüche nach Abschnitt 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes

- nachbarrechtliche Streitigkeiten, es sei denn, es geht um Einwirkung von einem gewerblichen Betrieb

- Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden sind

Zuständig

Zusatzinformation

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