Hilfe zur Pflege
Hilfe zur Pflege wird an Personen gewährt, deren notwendiger Bedarf an Pflege nicht ausreichend durch Leistungen der Pflegekasse gedeckt wird.
Die entsprechenden Anträge können bei der Stadt Breckerfeld, Sozialamt, Zimmer 10, gestellt werden.
Notwendige Unterlagen
- Grundantrag
- aktuelle Einkommensnachweise (Rentenbescheide etc.)
- Girokontoauszüge der letzten 6 Monate
- Vermögensnachweise (Sparbücher, Sparbriefe, Bargeld etc.)
- Policen von Lebens- und Sterbeversicherungen, sowie Bestätigung des aktuellen Rückkaufswertes
- Mietbescheinigung bzw. Nachweise über Grundbesitz
- Kopie des gültigen Personalausweises
- Kopie des aktuellen Schwerbehindertenausweises
- Vollmacht bzw. Betreuungsurkunde (falls gewünscht)
- Name und Anschrift der Krankenkasse, sowie die Krankenversicherungsnummer
- entsprechender Pflegekassenbescheid zur beantragten Leistung
- aktuelles Gutachten des Medizinischen Dienstes der Pflegekasse (MDK)
- ggf. weitere aktuelle medizinische Unterlagen
Rechtsgrundlagen
- Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
Zuständig
Naujoks, Isabell
Flüchtlingsbeauftragte / Bildung und Teilhabe / Wohngeld