Sie sind hier:

Aktuelles

calendar953x323

Pressemitteilung von Strassen.NRW zur Vollsperrung der L528

L528: Deckensanierung  unter Vollsperrung der Frankfurter Straße zwischen Breckerfeld-Branten und Breckerfeld-Königsheide beginnt am Montag (17.08.)

Breckerfeld (strassen.nrw). Die Straßen.NRW-Regionalniederlassung Südwestfalen beginnt ab Montag (17.08.) mit der Deckensanierung, unter Vollsperrung, im Zuge der L528 (Frankfurter Straße/Hagener Straße) zwischen Breckerfeld-Branten und Breckerfeld-Königsheide.

Begonnen wird mit dem ersten Bauabschnitt in Breckerfeld-Branten. Die Baulänge beträgt rund 1500 m und endet kurz vor dem Kreisverkehrsplatz „Vor dem Tore“ und dauert voraussichtlich fünf Wochen.  Im Anschluss daran folgen die nächsten Bauabschnitte. Hierzu erfolgen zeitnah weitere Pressemitteilungen.

Die Bauzeit für alle Bauabschnitte unter Vollsperrung beträgt voraussichtlich sechs Monate. Für diese Zeit ist eine Umleitungsstrecke über die B54 und K10 ausgeschildert.  Die Umleitung wird ab Hagen über die B54 und K10 als U7 und als U8 in der Gegenrichtung ausgeschildert.

UPDATE 13.08.2026

Presseinfo Straßen.NRW

Es werden nicht alle Abschnitte der Maßnahme im Zuge der L528 unter Vollsperrung gebaut. Die Sanierung der Kreisverkehre „Heider Kopf“ (Dauer ca. 5 Wochen) und des KVP „Prioreier Straße“ (Dauer ca. 6 Wochen) , werden unter halbseitiger Verkehrsführung mit Ampelregelung durchgeführt.

Die Sanierung der L528 in den drei Abschnitten in Breckerfeld ist Teil des Sonderprogramms“ Verkehrliche Infrastruktur Südwestfalen“.

Im Mittelpunkt des steht die Sanierung der rund 470 Kilometer Bundes- und Landesstraßen, die infolge der Sperrung der A45 durch Ausweichverkehre besonders stark belastet wurden. Allein für die Sanierung der Landesstraßen stellt das Land Nordrhein-Westfalen über die Laufzeit des zehnjährigen Sonderprogramms zusätzlich 100 Millionen Euro bereit.

 

Sperrmüllsammlung am 20. August 2026

Die Hansestadt Breckerfeld weist darauf hin, dass der angemeldete Sperrmüll

am 20. August 2026 eingesammelt wird.

 Die Abfallberatung bittet in diesem Zusammenhang um Ihre Mithilfe: 

Abfallgegenstände, die nicht zum Sperrmüll gehören, werden nicht mitgenommen und sind eigenständig einer fachgerechten Entsorgung zuzuführen. Weitere Informationen können dem Abfall-Entsorgungskalender entnommen werden.

Eventuelle Verunreinigungen des Ablageplatzes sind zu reinigen, da diese eine Gefahr für Passanten, spielende Kinder und Tieren darstellen. 

Die Abholung ist online unter www.breckerfeld.de ist bis zum 16. August.2026 anzumelden und wird von der Entsorgungsfirma per E-Mail bestätigt. Alternativ werden in der Zentrale des Rathauses weiße Anmeldekarten bereitgehalten.

Die Karte muss - mit der Abholadresse versehen - bis spätestens zum 13. August 2026 bei der Stadtverwaltung vorliegen!

Schließung der Kleinschwimmhalle in den Sommerferien 2026

Das Sportamt der Hansestadt Breckerfeld weist daraufhin, dass die Kleinschwimmhalle in den Sommerferien vom 20.07. bis einschließlich 09.08.2026 für das Öffentlichkeitsschwimmen geschlossen bleibt.

Während der zweiten Ferienhälfte vom 10.08. – 01.09.2026 ist die Schwimmhalle für die Öffentlichkeit geöffnet. Allerdings findet während dieser Zeit kein Frühschwimmen statt.

Sommerpause in der Stadtbücherei

Die Stadtbücherei Breckerfeld ist in der Zeit von Mittwoch, 01.07.2026, bis einschließlich Mittwoch, 22.07.2026, geschlossen.

 Ab Montag, 27.07.2026, können Sie die Stadtbücherei wieder zu den üblichen Öffnungszeiten besuchen.

 

Vorübergehende Verlegung des Depotcontainerstandortes am Rewe-Supermarkt

Am 08.05.2026 beginnen Tiefbauarbeiten der AVU in der Frankfurter Straße zwischen der Ampelanlage Windmühlencenter und Duisbergstraße.

Aus diesem Grund werden die auf dem Parkplatz vom Rewe-Supermarktes aufgestellten Depotcontainer für Altglas, Altkleider und Altpapier ab dem 06.05.2026 durch die AHE kurzfristig entfernt. Nach Abschluss der Baumaßnahme kehren die Container wieder an den ursprünglichen Standort zurück.

Für die Bauzeit richtet die Hansestadt Breckerfeld einen Ersatzstandort ein. Die Depotcontainer stehen den Bürgerinnen und Bürgern dann in der Schützenstraße, Höhe Hausnummer 7, zur Verfügung.

Die Hansestadt Breckerfeld bittet um Verständnis und dankt für die Mithilfe bei der ordnungsgemäßen Entsorgung.

Rückkehr zu den ursprünglichen Öffnungszeiten in der Kleinschwimmhalle ab 07.04.2026

Das Sportamt der Hansestadt Breckerfeld weist daraufhin, dass in der ersten Osterferienwoche vom 30.03. – 02.04.2026 kein Öffentlichkeitsschwimmen stattfindet.

Ab der zweiten Osterferienwoche vom 07.04.2026 findet das Öffentlichkeitsschwimmen wieder zu den in der Vergangenheit üblichen Zeiten statt. Diese sind wie folgt:

Montag

GESCHLOSSEN

   

Dienstag

Frühschwimmen

Familienbad
Familienbad

06:15 –  07:15 Uhr

15:30 –  17:00 Uhr
17:00 –  18:00 Uhr

180 cm

140 cm
180 cm

Mittwoch

Familienbad

15:00 –  17:30 Uhr

 140 cm

Donnerstag

Frühschwimmen

Familienbad

06:15 –  07:15 Uhr

15:00 –  18:00 Uhr

180 cm

180 cm

Freitag

Familienbad/ Kinder-Nichtschwimmer
Familienbad

Familienbad

15:30 –  16:30 Uhr
16:30 –  18:00 Uhr

18:00 –  19:30 Uhr

  90 cm
125 cm

180 cm

Samstag

GESCHLOSSEN

   

Sonntag

Familienbad
Familienbad

09:00 –  10:30 Uhr
10:30 –  12:00 Uhr

140 cm
180 cm

Damit erfolgt eine Rückkehr zu den Öffnungszeiten der Schwimmhalle, die bis zum 22.12.2025 gegolten haben.

Kulturrucksack 2026

KulturrucksackNRW

Das Landesprogramm „Kulturrucksack NRW“ geht auch im Jahr 2026 weiter!

Kulturelle Bildung kann einen wesentlichen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen leisten. Voraussetzung ist, dass die Tür zu Kunst und Kultur für alle Kinder und Jugendliche so früh und so weit wie möglich geöffnet wird.

Der Ennepe-Ruhr-Kreis - und damit auch die Hansestadt Breckerfeld - ist wieder „Partnerkommune“ des landesweiten Projektes. Auch im Jahr 2026 können kulturelle Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche der Altersgruppe von 10 – 14 Jahren aus Kulturrucksack-mitteln gefördert werden. Kinder und Jugendliche sollen Kultur kennen lernen und vor allem selbst kreativ werden: tanzen, Musik machen, Theater spielen, Texte schreiben, Filmclips drehen, malen und vieles mehr.

Das Kulturamt Breckerfeld freut sich auf kreative Projektvorschläge, die dieser Altersgruppe die Begegnung mit Kunst und Kultur ermöglichen. Die Jugendlichen sollen bei der Planung und der Durchführung des Projektes beteiligt werden.

Kultur-/Kunstschaffende oder Kulturträger, die ein solches Projekt durchführen möchten, können sich bis zum 19. Dezember 2025 beim Kulturamt der Hansestadt Breckerfeld            (Nina Schülken, Tel.: 02338/809-32, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) mit einer       Projektbeschreibung inklusive Finanzierungsplan melden.

Weitere Informationen gibt es auch unter www.kulturrucksack.nrw.de.

Parken an der Glörstraße (Vermeidung von Verkehrsbehinderungen)

Nach einem Jahr Dornröschenschlaf ist die Glörtalsperre nun seit Januar dieses Jahres wieder uneingeschränkt erreichbar. Nachdem die Besucher zu Beginn des Jahres den Weg über die neue alte Straße zurücklegten, um an der Glör einen ausgedehnten Spaziergang zu machen oder die ersten Sonnenstrahlen zu genießen, wird es nun an den ersten hochsommerlichen Tagen richtig voll. Das freut die Betreiber der Anlage, denn dafür sind sie angetreten, vielen Menschen aus der nahen Region und dem ganzen Ruhrgebiet einen Tag fürs Seelebaumelnlassen zu ermöglichen.

Allerdings gilt es auch Regeln einzuhalten, damit alle am Ende einen tollen Tag nach ihren Vorstellungen hatten. Eine ganz wichtige Regel gilt schon beim Parken. Das ist möglich bei unverändertem Parkentgelt auf 580 Parkplätzen am Haus Glörtal. Sollten diese mal nicht ausreichen, steht ein großer Wanderparkplatz direkt an der K10 zur Verfügung. Der Weg lohnt allemal, denn am Ende wartet das kühle Nass der Talsperre als Lohn gewissermaßen. Am neuen Fußweg wird gearbeitet; dieser kann dann im nächsten Jahr getestet werden.

Was aber gar nicht geht und nicht geduldet wird, ist das Parken in den „Ausweichen“ entlang der Glörstraße sowie der deutlich verbreiterten Serpentine unterhalb vom Haus Glörtal, denn hier gilt absolutes Halteverbot. Verkehrswidriges Verhalten wird durch Verwarngelder bzw. Abschleppen streng geahndet. Die Zufahrt zur Talsperre muss jederzeit auch für Polizei-, Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge freigehalten werden.

Weitere Informationen für einen entspannten Tag an der Glör finden Sie unter https://www.gloer.ruhr .

Absolutes Halteverbot: Die Straße zur Glör darf nicht zum Parken genutzt werden

Die Straße zur Glör darf nicht zum Parken genutzt werden aufgrund eines absoluten Halteverbots. Bitte beachten Sie die Hinweise unter nachfolgendem Link: Parken an der Glör


Zusatzinformation