Abfallentsorgung / Müllabfuhr
Allgemeine Hinweise zur Abfallentsorgung
Sämtliche Abfuhrtermine sind im Abfall-Entsorgungskalender der Hansestadt Breckerfeld aufgeführt. Sonderabfuhrtermine werden zusätzlich über die Presse bekannt gegeben.
Die Abfallvermeidung hat generell Vorrang vor der Abfallverwertung, die stoffliche Verwertung (Recycling) hat Vorrang vor der Abfallbehandlung oder -ablagerung. Auch die Kompostierung führt dazu, dass Abfall vermieden und der „Müllberg“ möglichst klein gehalten wird. Daher sind in Breckerfeld die Grundstückseigentümer vom Anschluss- und Benutzungszwang hinsichtlich der Bioabfallbehälter ausgenommen, die Ihre kompostierbaren Abfälle vollständig im Wege der Eigenkompostierung auf Ihrem Grundstück verwerten. Hierzu ist eine verbindliche schriftliche Erklärung gegenüber der Stadt abzugeben.
Näheres zur Abfallentsorgung wie z.B. zum Anschluss- und Benutzungsrecht, zum Anschluss- und Benutzungszwang, zur Größe der Abfallbehälter, zum Mindestvolumen der Behälter usw. entnehmen Sie bitte der Satzung über die Abfallentsorgung in der Hansestadt Breckerfeld. Die Höhe der Gebühren für die Abfallentsorgung ist der jeweils gültigen Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung in der Hansestadt Breckerfeld zu entnehmen.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zu folgenden Abfallarten:
- Restabfall
- Bioabfall
- Leichtverpackungen / Gelber Sack
- Altglas
- Altpapier
- Elektrogroßgeräte
- Sperrige Abfälle
- Grünabfall
- Sammlung schadstoffhaltiger Abfälle
- Altkleidersammlung
Ihren Sperr-, Elektro- und Grünabfall können Sie hier anmelden:
Neuer Service für Breckerfelder Bürger:
Die kostenlose AHE-App verfügt über eine praktischen Erinnerungsfunktion. Damit wird das Herausstellen der Mülltonne nicht mehr dem Zufall überlassen.
Die App bietet außerdem nützliche Informationen über die Depotcontainer in Breckerfeld und die Wertstoffhöfe in der Umgebung.
Umweltdelikte im Abfallbereich
- Sollten Sie illegale Abfallablagerungen wie „wilde Kippen“ oder Verunreinigungen von Containerstandorten entdecken, nimmt die unten genannte Ansprechpartnerin Ihre Meldung entgegen. Sodann werden die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet und ggf. weitere Behörden informiert. Dies gilt im Übrigen auch, wenn Sie beobachten, dass jemand widerrechtlich Abfall entsorgt.
Zuständig
Petrick, Annette
Einwohnermeldewesen / Abfallbeseitigung und Umweltansprechpartnerin / Kirmes / Weihnachtsmarkt / Außendienst